Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.50 Prozent erhöht.
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.50 Prozent erhöht.