Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.50 Prozent erhöht.
Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60.30 Prozent
angenommen. Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 01. Januar 2021 verabschiedet.
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