In der momentanen Zinssituation lohnt sich die Überweisung bereits anfangs des Jahres besonders.
Eigentlich sind sowohl 3. Säule Einzahlungen als auch Pensionskasseneinkäufe Ganzjahresthemen. Aber viele denken trotzdem jedes Jahr erst im Dezember an die steuerlich begünstigten 3a und PK Einzahlungen. Gerade in der momentanen Zinssituation lohnt sich die Überweisung bereits anfangs des Jahres besonders – 3a Konten und auch BVG Sparguthaben sind wesentlich besser verzinst. Aber natürlich am Wichtigsten: Mit regelmässigen Einzahlungen bessern Sie Ihre Rente im Alter auf.
Der aktuelle maximale 3a Abzug beträgt CHF 6’883 für Personen die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Für Versicherte ohne Pensionskasse CHF 34’416, bzw. maximal 20% des Nettoeinkommens.
Auskunft zum individuellen BVG Einkaufspotential erhalten Sie bei Ihrer Pensionskasse.