Die AHV/IV-Renten werden per 1.1.2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen, die AHV/IV-Renten per 01. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung um 2.5% zu erhöhen (gemäss dem gesetzlichen Mischindex).
Gleichzeitig werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angepasst. Ebenfalls erfolgen entsprechende Anpassungen bei der Erwerbsersatzordnung (EO) und bei den Ergänzungs- und Überbrückungsrenten.
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 25’095 auf 25’725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21’510 auf 22’050 Franken.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt oder bei bsv.admin.ch